Wann gild ein Monitor als gebraucht?
Hallo ich habe heute bei Mediamarkt ein Monitor gekauft auf dem Karton stand ein DHL Zettel von Kunden mit Retoure nun habe ich den ausgepackt und feststellen müssen das der der 40 Std schon gelaufen ist und von neu ist keine Spur folier etc alles ab schon. Habe ich das Recht den zurück zu geben meine der Kunde steht sogar auch drauf wo er vorher verkauft wurde und in übrigen mir wurde gesagt das er nur kurz angeschaut wurde ob alles drin ist nicht das er schon bei ein Kunden war
1 Antwort
Ein Monitor - oder jedes Gerät - gilt als gebraucht, sobald es verkauft und in der Hand des Kunden war und zumindest ausgepackt wurde. Zumindest meiner Meinung nach.
War der Monitor denn als gebraucht designiert? Denn das ist eine Pflicht des Marktes.
Dir muss die Antwort ja nicht gefallen. Und kannst ja - wenn du möchtest - eine bessere Antwort geben.
Ein Gerät kann nur gebraucht sein, wenn es nicht mehr zu 100% neu ist. Und neu ist es nur, wenn es in der Verpackung bleibt. Das ist vom rechtlichen so gesehen. Jedoch können Verkäufer ihre Produkte als "wie neu" verkaufen, wenn keine Gebrauchsspuren zu finden sind, gewähren dafür aber auch nur minimalen Rabat.
"Das ist vom rechtlichen so gesehen".
Also ist es ja dann doch die "wahre Definition" und nicht nur "deine Meinung".
Nein es wurde gesagt das es nur mal auf gemacht wurden das würden die so machen
Ich habe es gekauft mit besten gewissen das es neu ist und der Zeuge der dabei war hat es ja gehört
Wenn der Monitor 40 Stunden gelaufen ist, und der Markt nur mit auspacken geworben hat, würde es in dem Moment unter "arglistige Täuschung" fallen. Entweder das, oder der Markt hat geschaut, ob der Monitor nach dem "begutachten des Inhaltes" noch funktioniert hat, um die Chance zu minimieren, dass ein defektes Gerät verkauft hat. Aber 40 Stunden fänd ich da schon heftig. Sieht man denn die Laufzeit auf dem Monitor direkt?
Habe Samsung gekauft da kann man es in Service Menü einlesen
Ich würde vorschlagen, dich beim Markt noch einmal zu melden, sei es telefonisch oder direkt vor Ort, wenn es dich wirklich stören sollte. Ich würde das jedoch nicht so verbissen sehen, wenn das Gerät keine offenen Gebrauchsspuren hat und auch sonst funktioniert. Garantie bleibt ja ohnehin und sollte innerhalb der Zeit etwas passieren, was natürlich blöd wäre, könntest du dich jederzeit beim Markt oder beim Hersteller selber melden.
Ja, theoretisch ist es natürlich blöd, wenn du ein Neugerät kaufst und du bemerkst, dass doch mehr Nutzen dahinter ist. Im besten Falle würdest du einen kleinen Marktgutschein bekommen von vielleicht 10€ oder so. Wäre zwar ein Vorteil, aber ob es den Aufwand Wert ist?
Haben dir die dass zufällig als b-Ware verkauft? Dann ist das legitim, denn du hast eine Rückgabe gekauft
Zumindest meiner Meinung nach.
Was für eine fail-Anwort.
Du beginnst deinen Satz so, als wäre das die juristische Definition von "Gebrauchtgerät". Bei Lindner gelernt.