Mehr Rechte, mehr Einfluss, weniger Hürden: Was sich in puncto Sorgerecht ändern soll

Ein Kind, ein unverheiratetes Paar und viel Konfliktpotential. Was der Plot vieler Filme und Serien ist, ist auch für viele ein Teil ihres Alltags. Der wohl mitunter größte Streitpunkt ist dann die Sache mit dem Sorgerecht - künftig soll sich das ein wenig vereinfachen.
Auch wenn es um Adoptionen geht, soll es künftig einige Neuerungen geben. Ein Schritt in die richtige Richtung? Wir haben bei der Community nachgefragt, was sie darüber denkt...

gutefrage-Redaktion
11.10.2024
Rentner auf Bank

Väter sollen es künftig "leichter" haben, das Sorgerecht zu bekommen

Väter, die nicht mit der Mutter des Neugeborenen verheiratet sind, erhalten nicht automatisch das Sorgerecht.
Viel mehr muss dieses bisher das
gemeinsame Sorgerecht von den Eltern beim Jugendamt beantragt werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, diesen Antrag beispielsweise bei einem Notar zu stellen. Das geht zwar in der Regel etwas schneller, ist jedoch mitunter auch mit hohen Kosten verbunden.
Doch was geschieht, wenn die Mutter des Kindes nicht einwilligt? Unverheiratete Eltern müssen nicht immer automatisch ein Paar sein. Es kann eine Trennung stattgefunden haben oder nie eine Beziehung existent gewesen sein. Bisher ist es so gehandhabt, dass Väter, sofern die Mütter nicht zustimmen, vor das
Familiengericht ziehen und das Sorgerecht einklagen müssen.
Das Justizministerium plant, dieses Szenario zu vereinfachen. Väter sollen künftig automatisch das geteilte Sorgerecht haben, wenn sie die Vaterschaft anerkannt haben.

Binnen eines Monats kann zwar von beiden Seiten Einwand erhoben werden - doch zumindest entfällt die bisherige, teils kostenintensive, Antragsstellung.

Justizia

Eine Adoption soll künftig für mehr Menschen möglich gemacht werden

Ein Adoptionsverfahren ist - verständlicherweise - keine einfache Angelegenheit. Einerseits ist dies natürlich verständlich, denn diese Entscheidung muss gut überlegt und insbesondere nicht leichtfertig getroffen sein, andererseits stellt es viele Menschen vor Hürden, die derzeit wirklich nur schwer zu überwinden sind. Das soll sich nun ändern.

So ist es für Paare derzeit etwa nur möglich, gemeinsam zu adoptieren. Adoptionen durch eine Einzelperson sind aktuell nur in Ausnahmefällen möglich. Und auch für gleichgeschlechtliche, in diesem Fall lesbische Paare, gibt es aktuell noch Probleme.

Entscheidet sich ein lesbisches Paar beispielsweise durch eine durch Spende herbeigeführte Schwangerschaft, so muss die nicht gebärende Person in der Partnerschaft nach wie vor das Kind adoptieren.

Geht es nach den Plänen des Justizministeriums, so soll sich das künftig ändern. Nicht mehr nur die "Geburtsmutter" soll als Mutter zählen, sondern auch die weitere Frau in der Partnerschaft. Das würde bedeuten, dass es künftig möglich ist, schon laut Abstammung zwei Mütter zu haben.

Das Abstammungsrecht soll sich auch für Menschen mit geändertem Geschlechtseintrag, ohne diesen Eintrag oder mit der Angabe „divers“ geöffnet werden.

Aber damit noch nicht alles. Künftig soll es auch einfacher sein, als unverheiratetes Paar zu adoptieren. Selbiges gilt auch für die Adoption durch nur eine Person - das soll sowohl für Verheiratete, als auch Unverheiratete vereinfacht werden.

Gleich bleiben wird allerdings die Anzahl der Eltern - also auch künftig wird ein Kind zwei rechtliche Eltern haben, mehr als zwei sollen nicht möglich sein.

Mehr Mitspracherecht für Jugendliche

Viele Menschen, deren Eltern sich früh getrennt haben, werden die Situation kennen. Es wurde eine Sorgerechtsvereinbarung getroffen, doch die Bedürfnisse verschieben sich. Künftig sollen Jugendliche ab 14 beantragen dürfen, dass in einem solchen Fall neu verhandelt wird.

Auch sollen ihre Recht bezüglich der Auskunft über die Abstammung gestärkt werden. Geplant ist, dass es ein
Umgangsrecht nicht mehr nur mit den Eltern, sondern auch den Geschwistern und Großeltern geben soll.

Ein Schritt in die richtige Richtung?

In unserer Meinung des Tages wollten wir von Euch wissen, was Ihr über die Pläne des Justizministeriums denkt und ob es noch weitere Änderungen gibt, die Ihr Euch wünschen würdet. Außerdem hat uns interessiert, ob durch die Neuerungen mehr Fairness herrschen wird und ob Ihr in den Entwürfen etwaige Problematiken seht.
Wie üblich hat auch unter dieser Meinung des Tages eine rege
Diskussion stattgefunden, die wir mit Spannung verfolgt haben. Folgend könnt Ihr einige der Antworten, die am besten bewertet wurden, nachlesen:

Nutzer Yoruk begrüßt die Änderungen und sieht sie als Schritt in die richtige Richtung:

Die geplanten Neuerungen beim Sorgerecht gehen definitiv in die richtige Richtung, vor allem für unverheiratete Väter.

Trotzdem könnte es bei der automatischen Sorgeberechtigung noch Probleme geben, wenn eine Mutter Einwände hat. Das wird sicher zu Konflikten führen, aber solche Dinge müssen eben vor Gericht geklärt werden.

Perfekt ist das nicht, aber es ist ein guter Schritt nach vorn.

Zur Antwort

Eckengucker hat sich sehr ausführlich zum Thema geäußert, sieht aber vor allem im letzten Punkt potentielle Probleme:

Künftig sollen Männer allerdings direkt infolge einer Vaterschaftsanerkennung automatisch sorgeberechtigt sein, es sei denn ein Elternteil widerspricht innerhalb eines Monats.

Gleichberechtigung gilt für beide Seiten. Die Frage der Vaterschaftsanerkennung für Kuckuckseier ist eine andere Geschichte, die zugrunde liegende Entscheidung jedoch grundsätzlich richtig.

Künftig sollen unverheiratete Paare gemeinsam ein Kind adoptieren dürfen.

Unter dem Gesichtspunkt der unehelichen Gemeinschaft zwar richtig, aber die Adoption eines Kindes ist eine dauerhafte Einrichtung und nicht die Anschaffung eines Hundes. (Sorry für den Vergleich, aber manchmal....) Wenn sich eine Familie entsprechend auf diese Zukunft ausrichtet, muss sich das vor allem auch am Kindswohl orientieren und nicht nur an den Eltern allein. Für mich persönlich ist es egal, dass die Partner nicht verheiratet sind, aber für das Kind müssen dann im Rahmen der Adoption entsprechend weit reichende rechtliche Absicherungen analog einer Ehe erfolgen.

Das Kind getrennter Eltern etwa soll die Möglichkeit haben, eine erneute Entscheidung über getroffene Sorgerechtsentscheidungen zu beantragen.

Problematisch, da emotionale Trennungen ohnehin zu Lasten der Kinder gehen und die Einflussnahme einer Partei entscheidend sein kann, also das Kind beeinflusst wird.

Zudem gilt künftig nicht nur das Recht auf Umgang mit den Eltern, sondern auch mit Großeltern und Geschwistern.

längst überfällig

Weiterhin soll das Recht auf Auskunft über Abstammung gestärkt werden

Schwierig. Hier werden bestimmte Rechte, z.B. eines Samenspenders, der vertragliche Zusicherungen erhalten hat, genauso stark betroffen. Das nachträglich zu ändern ist aufgrund der möglichen rechtlichen und moralischen Folgen eine Abwägung von Grundrechten.

Zur Antwort

Eine etwas abweichende Meinung zum Thema hat CamelWolf:

Ich denke da eher konservativ.

Das Sorgerecht für Väter sollte nur den Vätern zugesprochen werden, die tatsächlich auch die damit verbundenen Pflichten erfüllen.

Zur Antwort

Einen ganz anderen Aspekt thematisiert Nutzer RoyalBeef:

Was immer noch fehlt ist das Recht auf einen Vaterschaftstest. Wenn die gebärende Frau Sonderrechte genießt sollte der Mann das Recht haben zweifellos zu klären ob das Kind überhaupt seins ist.

Zur Antwort

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