Darf ein Vermieter verlangen, dass man eigene Sachen, die man in einem Hausgemeinschaftsraum hat, regelmäßig putzt?

Wir haben im Keller eine Waschküche, wo drei der Parteien ihre eigene Waschmaschine stehen haben, unter anderem auch ich - und ich bin ehrlich, ich bin weder ein Putzteufel, noch habe ich einen besonderen Blick dafür, wo Dreck ist. Mir macht der Scheiß keinen Spaß und ich habe den meist ziemlich weit unten in meiner Prio-Liste.

Sprich: bei der Waschmaschine ist mir genau eines wichtig: dass alles, was mit Wäsche in Berührung kommt, sauber ist und meine Wäsche sauber und gut riechend da raus kommt.

Ob die Waschmaschine jetzt oben drauf Staubkrümel hat, Stoffkrümel, oder Flecken an der Seite, ist mir also echt so ziemlich egal, solange nix klebt (wenn ich irgendwo festklebe, dann finde ich das extrem widerlich). Wenn mich was daran stört, wische ich das einmal ab und dann ist die Sache für mich komplett erledigt.

Meine Vermieterin ... hat offenbar ein anderes Verhältnis zur Ordnung und Putzen als ich. Sie ist außerdem ziemlich auf "Der erste Eindruck zählt" - (keine Ahnung, welcher erste Eindruck das sein soll, in den Waschkeller kommt außer uns drei Mieter niemand ...). Darf sie verlangen, dass ich meine eigene Waschmaschine regelmäßiger und gründlicher putze?

(Ich meine, ich werde es vermutlich tun, weil ich das jetzt in meine Haushaltsapp als regelmäßig wiederkehrende Aufgabe reingeschrieben habe, aber, allgemein, wie sieht das mit dem Recht in solchen Gemeinschaftsräumen aus?)

Haushalt, Wohnung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Vermieter
Was spräche für euch dagegen, dass man bei einer weiteren Fahrzeugklasse beim Erwerb nur noch nachweisen müsste, das Fahrzeug zu beherrschen?

Bei allem was mindestens Klasse A oder B ist hat man ja etliche Theoriestunden und zwei Prüfungen. Eine theoretische, die prüfen soll, ob man die Regeln beherrscht und grundsätzlich psychisch geeignet ist, zu fahren. Und eine praktische, wo geprüft wird, ob man die Regeln in der Realität immer noch anwenden kann, ob man aufmerksam genug für den Verkehr ist, dass man kein Raser und ähnliches ist ;-) und ob du das Fahrzeug wirklich beherrscht.

Hast du eine solche Prüfung gemacht, hast du ja im Prinzip deine Eignung für den Verkehr (juristisch) schon bewiesen und auch eine gewisse Sattelfestigkeit in puncto Regeln und Aufmerksamkeit.

Du musst das (zumindest bisherige Regel in Deutschland), danach auch nie wieder beweisen, es reichen diese 45 Minuten in denen du zeigst, dass du das kannst. Es wird nie wieder jemand anzweifeln, juristisch, außer du baust richtig Scheiße und das wiederholt.

Wenn man das auch nicht ändern will und zum Beispiel zeitliche begrenzte Scheine nur ausstellen und Neuprüfungen anordnen oder so:

Müsste es dann nicht eigentlich reichen, wenn man eine neue Klasse macht, etwa C, D, A (wenn nur B), B, BE, ect. nur nachzuweisen, dass die die spezifischen Sonderregeln, die für diese Klasse gelten, kennst und ansonsten der Beweis, dass du das Fahrzeug beherrscht - ohne noch mal die Regelbeherrschung in einer echten Fahrt mit Stadtverkehr nachweisen zu müssen und, wenn zu lange her auch noch mal alle Theorie machen zu müssen?

Du kannst 20 Jahre nie gefahren sein, dennoch darfst du dann Autofahren, wenn du es einmal durftest, es wird davon ausgegangen, dass du die Regeln ect noch kannst (nur juristisch, niemand denkt das denke ich wirklich). Warum dann beim Erwerb einer weiteren nicht auch einfach nur die Beherrschung der fahrzeugsspezifischen Sachen nachweisen? Warum wird quasi dann auf einmal die Eignung noch mal grundsätzlich geprüft?

Das ist irgendwie unfair.

(AM, M, T, S und co habe ich bewusst weggelassen, weil ich nicht weiß, wie umfangreich alle diese Klassen im Unterricht sind, wenn man nur die macht).

Motorrad, Auto, Recht, Führerschein, b-fuehrerschein